Bundestag beschließt einheitliche Notbremse

Der Bundestag hat am Nachmittag das Infektionsschutz verabschiedet, das als bundeseinheitliche „Corona-Notbremse“ gilt. Sie soll dafür sorgen, dass die Infektionszahlen sinken. Morgen muss der Bundesrat das Ganze noch billigen. Mit den Gesetzesänderungen reagiert der Bund darauf, dass die zwischen Bund und Ländern vereinbarte „Notbremse“ bei mehr als 100 Ansteckungen auf 100.000 Einwohner in einer Woche von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nicht konsequent gezogen wurde. Das soll ab freitag gelten:

  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen bei Überschreitung der 100 der Sieben-Tage-Inzidenz; die nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt zwischen 22 und 5 Uhr. Allein darf man spazieren oder zum Joggen bis 24 Uhr ins Freie.
  • Bei Todesfällen sind Trauerfeiern mit bis zu 30 Personen erlaubt.
  • Beim Ziehen der „Notbremse“ gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Nah- und Fernverkehr.
  • Schulschließungen, wenn die Inzidenz 165 übersteigt. Möglich ist dann nur noch eine Notbetreuung. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen.

Quelle: MDR

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