Gericht erklärt erste Corona-Schutzverordnung 2020 für unwirksam
Die erste sächsische Corona-Schutzverordnung im April 2020 war unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen gestern entschieden – also ein Jahr später. Das OVG monierte in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung, dass die damalige Formulierung zu „Sport und Bewegung im Freien“ und den darin bezeichneten Personen zu unbestimmt gewesen sei. Daraus lasse sich nicht erkennen, was noch erlaubt war und was nicht. Die unbestimmte Formulierung zu Sport im Freien führe dazu, dass die gesamte Verordnung unwirksam war.
Ohne Sport und Bewegung hätten die übrigen verhängten Ausgangsbeschränkungen „eine unangemessen schwere Belastung für alle Betroffenen dargestellt“, urteilte das OVG. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Sie kann innerhalb von vier Wochen eingelegt werden.
Quelle: MDR