Kindernotbetreuung ab nächster Woche ohne Systemrelevanz
Künftig haben alle arbeitenden Eltern in Sachsen Anspruch auf eine Kinder-Notbetreuung, wenn Kita, Hort oder Schule coronabedingt geschlossen sind. Das teilte das Kultusministerium mit. Demnach ist ab kommenden Dienstag nicht mehr der Nachweis einer systemrelevanten Tätigkeit notwendig. Stattdessen müssen die Eltern nur noch schriftlich erklären, dass sie ihre Kinder berufsbedingt nicht daheim betreuen können.