3G-Regel im ÖPNV ab heute
Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab heute die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Mit Beschluss von Bund und Ländern müssen somit Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, gilt die 3G-Regel ebenso.